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   LG Bonn, 28.03.2019 - 21 KLs - 664 Js 23/14 - 18/18   

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https://dejure.org/2019,54506
LG Bonn, 28.03.2019 - 21 KLs - 664 Js 23/14 - 18/18 (https://dejure.org/2019,54506)
LG Bonn, Entscheidung vom 28.03.2019 - 21 KLs - 664 Js 23/14 - 18/18 (https://dejure.org/2019,54506)
LG Bonn, Entscheidung vom 28. März 2019 - 21 KLs - 664 Js 23/14 - 18/18 (https://dejure.org/2019,54506)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.07.2017 - 2 StR 526/15

    Verfall (Absehen von der Anordnung, soweit das Erlangte nicht mehr im Vermögen

    Auszug aus LG Bonn, 28.03.2019 - 21 KLs 18/18
    Der Angeklagte ist durch Urteil des Landgerichts Bonn vom 10.04.2015 (22 KLs 20/14) i.V.m. dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 05.07.2017 (2 StR 526/15) des Diebstahls in neun Fällen und des schweren Bandendiebstahls in sechs Fällen für schuldig befunden worden.

    Der Bundesgerichtshof hat auf die gegen dieses Urteil durch den Angeklagten unbeschränkt unter dem 13.04.2015 eingelegte Revision am 05.07.2017 - 2 StR 526/15 - einen Beschluss mit folgendem Tenor erlassen, soweit dieser den Angeklagten Q betrifft:.

  • BGH, 21.12.2007 - 2 StR 372/07

    Landgericht muss Straftaten der Kölner "Bickendorf Gangsters" teilweise erneut

    Auszug aus LG Bonn, 28.03.2019 - 21 KLs 18/18
    Diese Abrede muss nicht ausdrücklich getroffen werden, sondern es genügt eine konkludente Vereinbarung, die im Einzelfall auch aus dem konkludenten Zusammenwirken mehrerer Personen abgeleitet werden kann (BGH NStZ 2009, 35, 36).
  • BGH, 12.07.2000 - 2 StR 43/00

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch; Voraussetzungen für Anordnung des Verfalls

    Auszug aus LG Bonn, 28.03.2019 - 21 KLs 18/18
    Die Anordnung muss im Einzelfall als vom Zweck des Verfalls nicht mehr getragen erscheinen und schlechthin ungerecht erscheinen (BGH, Urteil vom 12.07.2000 - 2 StR 43/00; BGH, Urteil vom 02.10.2008 - 4 StR 153/08).
  • BGH, 02.10.2008 - 4 StR 153/08

    Verfall von Wertersatz; Härtevorschrift (Revisibilität; Ermessen; Begriff der

    Auszug aus LG Bonn, 28.03.2019 - 21 KLs 18/18
    Die Anordnung muss im Einzelfall als vom Zweck des Verfalls nicht mehr getragen erscheinen und schlechthin ungerecht erscheinen (BGH, Urteil vom 12.07.2000 - 2 StR 43/00; BGH, Urteil vom 02.10.2008 - 4 StR 153/08).
  • BGH, 22.08.1995 - 4 StR 250/95

    Anordnung des Verfalls - Gericht - Verpflichtung

    Auszug aus LG Bonn, 28.03.2019 - 21 KLs 18/18
    Der unbestimmte Rechtsbegriff der "unbilligen Härte" setzt voraus, dass die Anordnung Grundsätze der Billigkeit und das Übermaßverbot verletzen würde (BGH, Beschluss vom 22.08.1995 - 4 StR 250/95).
  • AG Bonn, 09.05.2014 - 50 Gs 769/14
    Auszug aus LG Bonn, 28.03.2019 - 21 KLs 18/18
    Mit Beschluss vom 17.09.2018 hat die Kammer den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 09.05.2014 - 50 Gs 769/14 -, wonach der dingliche Arrest in Höhe von 88.668,82 EUR in das Vermögen des Angeklagten angeordnet worden ist, dahingehend abgeändert, dass der dingliche Arrest in das Vermögen des Angeklagten Q lediglich in Höhe von 41.000,00 EUR angeordnet wird; darüber hinaus hat die Kammer den dinglichen Arrest aufgehoben.
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